Das Leitbild äussert sich zu Grundsätzen und Entwicklungsschwerpunkten der Stiftung Uetendorfberg. Grundlage dazu bildet die Zweckbestimmung in der Stiftungsurkunde vom 25. April 1986: „Gehörlose und Sprachbehinderte aus allen schweizerischen Kantonen aufzunehmen, sofern deren körperlicher und geistiger Zustand nicht eine anderweitige Unterbringung erfordert". Das Leitbild stellt die Tätigkeit der privat-rechtlichen Institution in einen konzeptionellen Rahmen und trägt zur Qualitätssicherung bei.